Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Verrechnung:

(1)  Verrechung mit ALLEN KRANKENKASSEN in Österreich:

Wird der Bewilligungsantrag bei der jeweiligen Krankenkasse positiv beschieden, werden die Kosten auch zur Gänze von dieser übernommen und direkt von mir als Vertragspsychotherapeutin an die Kasse verrechnet.

Die Bewilligung gilt ausschließlich für die auf dem Antrag genannte Therapieform bei der genannten Therapeutin und gilt für eine bestimmte Anzahl von Behandlungen, die während eines genau definierten Zeitraumes (Beginn und Ende der Bewilligung) konsumiert werden können.

  • derzeit gibt es keine freie Kassenplätze!

(2)  Möglichkeit der Privatzahlung – aktuell gelten bei mir folgende Tarife:

  • Eine Sitzung (50 min) kostet 110,- Euro.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit eines Kostenzuschußes von der Krankenkasse. Die WGKK leistet zur Zeit im Falle einer psychischen Störung, die als Krankheit im sozialversicherungsrechtlichem Sinn anzusehen ist, einen Zuschuss von 33,70- Euro ab 2024.